Ein Friseur und ein Hotel- und Gaststättenbetrieb haben Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, um gegen die (Teil-)Rückzahlung der Corona Soforthilfe vorzugehen. Das Gericht äußert ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Widerrufs- und Erstattungsbescheide, die den Klägern zugestellt wurden. Besonders bedeutsam ist die Unterstützung, die die Kläger von Friseur:innen aus dem Berufsstand erhalten.
Die Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart stehen vor einer tiefgreifenden juristischen Auseinandersetzung, da die Rechtmäßigkeit der Bescheide in Frage gestellt wird. Die Solidarität und der Zusammenhalt unter Friseur:innen, die sich hier deutlich zeigen, unterstreichen die Bedeutung dieses Falles in der aktuellen gesellschaftlichen Situation.